„Ein Betriebsrat vertritt die Interessen der Beschäftigten im Betrieb und kann stellvertretend für sie mit dem Arbeitgeber verhandeln.“ – so regelt die aktuelle deutsche Gesetzgebung die Arbeit und Aufgabe von Betriebsräten. Das klingt weit entfernt von dem, was während der Novemberrevolution und zur Zeit der Weimarer Republik entstanden ist, weit entfernt von den ersten Konzeptionen von Arbeiter:innenräten. Schon damals standen sich die den Arbeiter:innen zustehenden Beteiligungsrechte am unmittelbaren Produktionsprozess zwischen den Polen reiner sozialpartnerschaftlichen Anhörungsrechte und und tatsächlicher Mitbestimmung an Produktionsprozessen gegenüber.