Als erstes Land der Welt nimmt Frankreich das Recht auf Abtreibung in der Verfassung auf’, so titelten die Schlagzeilen, nachdem die in Versailles versammelten Abgeordneten Anfang März diesen Jahres mit einer überwältigenden Mehrheit mit ‘Ja’ für den Gesetzesentwurf stimmten. Aber handelt es sich dabei tatsächlich um die Weltpremiere, die die meisten Beiträge zu dem Thema verlauten ließen?
Tatsächlich waren Schwangerschaftsabbrüche im sozialistischen Jugoslawien unter gewissen Bedingungen bereits ab 1952 erlaubt. Mehr noch: Im Jahre 1974 wurde die freie Entscheidung über die Geburt von Kindern erstmals als Menschenrecht in der Verfassung verankert.

Auch hierzulande sind Sätze wie “My body, my choice” aus feministischen Bewegungen nicht mehr wegzudenken. Forderungen nach einer Abschaffung des Paragraphen 218 werden lauter.
Vor über 150 Jahren wurde der Paragraph im Rahmen der Gründung des Deutschen Reichs eingeführt. Seitdem steht er so im Strafgesetzbuch im Bereich Mord- und Totschlag. Strafen gingen damals von Gefängnisstrafen bis 10 Jahren Zuchthaus, je nachdem, ob es vorsätzlich war, ob man Helfer:in und Mitwisser:in war und ob die Frau bei dem Eingriff starb.
Dass dieses Gesetz deutlich härtere Auswirkungen auf Schwangere in der Arbeiter:innenklasse hatte, wird schnell deutlich, wenn man auf die Konsequenzen blickt: Wer am Existenzminimum leben muss und sich kein Kind leisten konnte, musste abwägen: teure Verhütungsmittel oder riskante Abtreibungsmittel auf dem Schwarzmarkt? Sozialist*innen kämpften daher seit Beginn an nicht bloß für eine Liberalisierung, sondern für die Abschaffung des Paragraphen 218. Wir wollen in der Veranstaltung nicht nur historisch sondern auch aktuell auf den Paragrafen 218 schauen, auf Proteste und Widerstand dagegen und wie wir uns sexuelle Selbstbestimmung vorstellen!